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Art. 123 (2) EPÜ: Änderung der Ansprüche

Seminar

In München ()

1.030 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    1 Tag

Das Konzept der Anspruchsänderung bei einer Anmeldung oder eines Patents gemäß Art. 123 (2) EPÜ ist ein wichtiges Konzept des europäischen Patentrechts. Eine Anmeldung, deren Ansprüche im Vergleich zu den ursprünglich eingereichten Dokumenten unzulässig erweitert sind, wird in der Regel zurückgewiesen. Ebenso wird ein Patent mit unzulässig erweiterten Ansprüchen regelmäßig im Einspruchs- oder
Nichtigkeitsverfahren widerrufen.


Daher ist es wichtig, dass Sie die leicht zu umgehenden Fallstricke vermeiden, sei es beim Abfassen der Anmeldung oder bei der
Anspruchsänderung im Erteilungs-, Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren. Die EPA-Beschwerdekammern haben hierzu eine immer strengere Rechtsprechung entwickelt, die es zu kennen gilt. Unsere Referenten zeigen Ihnen alle wesentlichen Aspekte auf, die Sie beachten müssen,
damit Sie während des Anmeldeverfahrens und in der Laufzeit des Patents keinen Einwand nach Art. 123 (2) EPÜ riskieren.

Hinweise zu diesem Kurs

Sie arbeiten in der IP- oder Patentabteilung eines Unternehmens bzw. als Patentanwalt in einer Kanzlei und möchten Ihr Wissen zu Art. 123 (2) EPÜ vertiefen?

Dann ist dies das richtige Seminar für Sie.

Kenntnisse im Patentrecht werden vorausgesetzt.

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2020

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Themen

  • Rechtsprechung

Inhalte

- Fallstricke bei Art. 123 (2) EPÜ im Prüfungs- und Einspruchsverfahren vermeiden - Vorkehrungen treffen beim Abfassen der ursprünglichen Anmeldung - Rechtsprechung der Beschwerdekammern zu Art. 123 (2) EPÜ - WORKSHOP: Übungen zur Anspruchsänderung und zur Zwischenverallgemeinerung

Art. 123 (2) EPÜ: Änderung der Ansprüche

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