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Außertarifliche Angestellte

Seminar

In Timmendorfer Strand ()

1.295 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    28 Tage

Außertarifliche Angestellte (AT) sind Arbeitnehmer, deren Vergütung nicht durch Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. Das ist eine zwar beachtliche Besonderheit, aber auch die einzige. Der Betriebsrat ist für diese Arbeitnehmergruppe genauso zuständig wie für alle anderen Arbeitnehmer. Allerdings birgt der AT-Status regelmäßig in drei Punkten Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: Bei Einstellungen und Eingruppierungen, bei der Änderung der Arbeitszeit und bei Entlohnungsgrundsätzen.

Hinweise zu diesem Kurs

Betriebsausschuss,Betriebsratsmitglied,BR-Vorsitz/Stellvertretung,Ersatzmitglied des Betriebsrats,Gesamtbetriebsrat,Neu im Betriebsrat,Personalausschuss,Betriebsrat

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Themen

  • Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Betriebsrat

Inhalte

Außertarifliche Angestellte (AT) sind Arbeitnehmer, deren Vergütung nicht durch Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. Das ist eine zwar beachtliche Besonderheit, aber auch die einzige. Der Betriebsrat ist für diese Arbeitnehmergruppe genauso zuständig wie für alle anderen Arbeitnehmer. Allerdings birgt der AT-Status regelmäßig in drei Punkten Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: Bei Einstellungen und Eingruppierungen, bei der Änderung der Arbeitszeit und bei Entlohnungsgrundsätzen.
Auf den Punkt: Das Seminar soll dazu beitragen, typische Interessenkonflikte von AT-Angestellten mit dem Arbeitgeber und die Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats zu verstehen. Im Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte kompetent in der betrieblichen Praxis umsetzen können.AT-Angestellte in der betrieblichen Praxis

Zuwachs an AT-Angestellten im Betrieb?
Unentdeckte Möglichkeiten? Zuständigkeit des Betriebsrats für AT-Angestellte

Die Gruppe der AT-Angestellten

Abgrenzung zu den leitenden Angestellten
Arbeitsvertragliche Besonderheiten, u. a. bei Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub
Kündigungsrechtliche Besonderheiten

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten

Einstellung und Eingruppierung, Beförderung zum AT-Angestellten
Versetzung, Umgruppierung, Kündigung
Betriebliche Bildungsmaßnahmen

Schwerpunkt Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)

Reichweite der Beteiligung des Betriebsrats
Veränderung übertariflicher Entgeltanteile und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
Einsicht in die Gehaltslisten
Betriebsvereinbarung zur Vergütung der AT-Angestellten
Stellenbewertung als Mittel der Gehaltsgruppenbildung
Leistungszulagen im AT-Bereich



 

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