Das Entgelttransparenzgesetz
Seminar
In Hamburg, Mannheim, Berlin und an 2 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Die EU und der deutsche Gesetzgeber arbeiten bereits seit vielen Jahrzehnten an der Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsleben. Hierzu gehört natürlich auch gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll dabei helfen dieses Ziel zu erreichen. Seit Januar 2018 können die Arbeitnehmer erstmals Auskunft über die Entgeltstruktur im Unternehmen verlangen.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), enthält hier ein neues geschlechtsbezogenes Entgeltgleichheitsgebot, sowie ein Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Beides haben Arbeitgeber künftig zu beachten.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Entgelttransparenzgesetz.pdf
Mit Bildungsgutschein
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Neuregelungen zur Entgelttransparenz vorgestellt.
Sie werden über die Pflichten, die Arbeitgeber danach zukünftig zu beachten haben, informiert.
Sie werden mögliche Problemfelder und Fallstricke identifiziert, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetz ergeben können.
Sie erhalten wertvolle Praxistipps zur Flexibilität bei Neubesetzung und Vergütungsverhandlungen
Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Unsere Schulungen sind praxisorientierte Seminare mit vielen Fallbeispielen, konkreten Tipps und Checklisten für Ihre tägliche Arbeit, des Weiteren erfolgt ein reger Erfahrungsaustausch und Diskussion zwischen den Teilnehmern.
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird sich jemand vom PfA-Team mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen alle Details und Fragen zum Schulungsstart zu klären. Des Weiteren erhalten Sie Anmeldeunterlagen inkl. Bestätigung, sowie Stornierungsfristen usw.
Meinungen
Themen
- AGG
- Betriebsrat
- Rechtsprechung
- Personalabteilung
- Personalrecht
- Arbeitnehmer
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhätnis
- Gehaltsabrechnung
- BetrVG
Dozenten
Anwälte Richter
Arbeitsrecht
Unsere Trainer und Referenten sind erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie versierte Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über methodisch didaktische Kompetenz und langjährige Praxiserfahrung auf ihrem Fachgebiet.
Inhalte
Einführung und Überblick
■ Aktuelle Rechtslage und Grundlagen
■ Anwendungsbereich des Gesetzes
■ Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung
■ Rechtsfolge bei Verstößen
■ Definition der gleichen und gleichwertigen Arbeit
■ Pflichten des Arbeitgebers: Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme,
Entgeltgleichheitsgebot, MaßregelungsverbotIndividueller
Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
■ Reichweite des Anspruchs
■ Umfang des Anspruchs
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf Auskunftsanspruch
■ Verweigerungsmöglichkeiten
■ Auskunft bezogen auf andere als im Antrag benannte Arbeit
■ genaue Berechnung und Darstellung
■ Wie Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung offenlegen?
■ Wahrung der Rechte anderer Arbeitnehmer, u. a. Schutz deren personenbezogener Daten
■ Schutz von Betriebsgeheimnissen und Schutz vor Veröffentlichung und Weitergabe der Vergleichsgehälter
Machtzuwachs des Betriebsrats
■ Anwachsen von Informationen beim Betriebsrat / Personalrat
■ Umfang der zulässigen Nutzung der Vergütungsinformationen beim Betriebsrat
■ Datenschutzrechtliche Grenzen für den Betriebsrat
■ Einsichtsrecht und Auswertung von Bruttolohnlisten durch den Betriebsrat
Auswirkungen rechtlicher und praktischer Natur (auf AGG und AÜG)
■ unmittelbare Folgen des Entgeltgleichheitsgebots des EntgTranspG
■ Welche Ansprüche bietet das AGG bei Geschlechtsdiskriminierung?
■ Wie können die Auskünfte gemäß EntgTranspG zur Begründung von Schadensersatzansprüchen
nach AGG genutzt werden?
■ Wie können die Auskünfte gemäß EntgTranspG zur Durchsetzung von „Equal Pay“
gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genutzt werden.
Prävention
■ Beschränkung des Auskunftsanspruchs durch Gestaltung der Entgeltsysteme und Arbeitsplatzgestaltungen
und Beschreibungen durch den Arbeitgeber
■ Vorsorge gegen Schadensersatzansprüche
■ Vorsorge gegen steigende Gehaltsansprüche
Weitergabe an Dritte
■ Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers / Arbeitgebers
■ Rechtsfolgen bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten
■ Abdingbarkeit der Hinweispflicht
Prüfverfahren
■ Voraussetzungen für das Entstehen der Pflicht zur Durchführung eines Prüfverfahrens
■ Was ist das Prüfverfahren über die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots?
■ Durchführung und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
Pflicht zur Erstellung eines Berichts über Gleichstellung und Entgeltgleichheit
■ Voraussetzungen für das Entstehen der Pflicht
■ Mindestinhalte des Berichts
■ Tipps zur Berichterstellung und Gestaltungsmöglichkeiten
Zusätzliche Informationen
Das Entgelttransparenzgesetz