Der Gesamtbetriebsrat II

Seminar

In Stuttgart

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Stuttgart

  • Dauer

    20 Tage

  • Beginn

    nach Wahl

In diesem Seminar erhalten Sie
weiteres grundlegendes Wissen zu Ihrer Rechtsstellung als GBR-Mitglied
und den typischen Regelungsbereichen aus dem Aufgabenfeld des
Gesamtbetriebsrats. Sie erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen dem
Gesamtbetriebsrat und den örtlichen Betriebsräten einerseits und mit
dem Wirtschaftsausschuss andererseits ausgestaltet ist und wie Sie die
Ergebnisse in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festhalten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Stuttgart (Baden-Württemberg)
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70191

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Gesamtbetriebsrat,Betriebsratsmitglied,Betriebsrat

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Meinungen

Themen

  • GbR

Inhalte

Rechtsstellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats

  • Unterscheidung der Aufgaben als Betriebs- undGesamtbetriebsratsmitglied
  • Persönliche Rechtsstellung der GBR-Mitglieder
  • GBR-Mitgliedschaft und Rückkopplung mit dem entsendendenBetriebsrat
  • Reisekosten und Reisezeiten bei Wahrnehmung von GBR-Aufgaben

Typische Regelungsfelder auf Gesamtbetriebsratsebene

  • Vertiefung: Zuständigkeit kraft Gesetzes und kraft Auftrags
  • Regelungen im Bereich unternehmenseinheitlicher EDV und beiKontrolleinrichtungen
  • Regelungen bei Vergütungsfragen, Prämien und besonderen sozialenLeistungen
  • Regelungen bei Fragen der beruflichen Bildung und bei derArbeitsplatzgestaltung

Gesamtbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss

  • Errichtung des Wirtschaftsausschusses auf GBR-Ebene
  • Bestimmung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Information und Beratung: Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat

Die Gesamtbetriebsvereinbarung

  • Zuständigkeit bei Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung
  • Konkurrenz zwischen Betriebsvereinbarung undGesamtbetriebsvereinbarung
  • Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei Neuerwerb vonBetrieben, Verschmelzungen und Spaltungen
  • Erstreckung von Gesamtbetriebsvereinbarungen auf betriebsratsloseBetriebe?
  • Taktisches Vorgehen bei Verhandlungen durch den GBR
  • Der Gesamtbetriebsrat in der Einigungsstelle

Der Gesamtbetriebsrat II

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