Exportkontrolle - Seminar für Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte
Seminar
In Nürnberg
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Nürnberg
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Dauer
1 Tag
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Beginn
Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf.
Das Außenwirtschaftsgesetz und seine Verordnungen formulieren daher entsprechende Beschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten. Insbesondere der Export von Waffen und Rüstungsgütern stehen hier im Fokus.
Doch auch jene Unternehmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind, können sehr wohl von der Ausfuhrkontrolle betroffen sein, da die EU-Exportkontrollvorschriften auch Güter erfassen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Somit sind zahlreiche industrielle Produkte, Ersatzteile, Technologien und Software betroffen.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass einige Länder ihre Exportkontrolle unabhängig von Standort der Güter definieren (Reexportregelungen). Es gilt daher nicht nur das nationale und EU-Recht zu beachten, sondern zusätzlich auch entsprechende Vorschriften einiger Drittländer.
Da Verstöße gegen die Exportkontrolle empfindliche Strafen, auch im Rahmen der persönlichen Haftung, zur Folge haben können, muss jede Exporttransaktion rechtskonform abgewickelt werden.
Exportkontrolle sollte unternehmerisch ganzheitlich betrachtet werden. Nicht nur der Verkauf/Vertrieb, auch einige andere Fachabteilungen müssen in das Thema eingebunden sein.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Software
- Export
- Vertrieb
- EU Recht
- EU-Recht
- Recht
- Verkauf
- Deutschland
- Kontrolle
- Exportkontrolle
Dozenten
Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE
Management
Inhalte
Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf.
Das Außenwirtschaftsgesetz und seine Verordnungen formulieren daher entsprechende Beschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten. Insbesondere der Export von Waffen und Rüstungsgütern stehen hier im Fokus.
Doch auch jene Unternehmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind, können sehr wohl von der Ausfuhrkontrolle betroffen sein, da die EU-Exportkontrollvorschriften auch Güter erfassen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Somit sind zahlreiche industrielle Produkte, Ersatzteile, Technologien und Software betroffen.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass einige Länder ihre Exportkontrolle unabhängig von Standort der Güter definieren (Reexportregelungen). Es gilt daher nicht nur das nationale und EU-Recht zu beachten, sondern zusätzlich auch entsprechende Vorschriften einiger Drittländer.
Da Verstöße gegen die Exportkontrolle empfindliche Strafen, auch im Rahmen der persönlichen Haftung, zur Folge haben können, muss jede Exporttransaktion rechtskonform abgewickelt werden.
Exportkontrolle sollte unternehmerisch ganzheitlich betrachtet werden. Nicht nur der Verkauf/Vertrieb, auch einige andere Fachabteilungen müssen in das Thema eingebunden sein.
Exportkontrolle - Seminar für Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte