Exportkontrolle - Seminar für Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte

Seminar

In Nürnberg

590 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Nürnberg

Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf.

Das Außenwirtschaftsgesetz und seine Verordnungen formulieren daher entsprechende Beschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten. Insbesondere der Export von Waffen und Rüstungsgütern stehen hier im Fokus.

Doch auch jene Unternehmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind, können sehr wohl von der Ausfuhrkontrolle betroffen sein, da die EU-Exportkontrollvorschriften auch Güter erfassen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Somit sind zahlreiche industrielle Produkte, Ersatzteile, Technologien und Software betroffen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass einige Länder ihre Exportkontrolle unabhängig von Standort der Güter definieren (Reexportregelungen). Es gilt daher nicht nur das nationale und EU-Recht zu beachten, sondern zusätzlich auch entsprechende Vorschriften einiger Drittländer.

Da Verstöße gegen die Exportkontrolle empfindliche Strafen, auch im Rahmen der persönlichen Haftung, zur Folge haben können, muss jede Exporttransaktion rechtskonform abgewickelt werden.

Exportkontrolle sollte unternehmerisch ganzheitlich betrachtet werden. Nicht nur der Verkauf/Vertrieb, auch einige andere Fachabteilungen müssen in das Thema eingebunden sein.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Nürnberg (Bayern)
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Beginn

MaiAnmeldung möglich
OktoberAnmeldung möglich

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  • Exportkontrolle

Dozenten

Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE

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Management

Inhalte

Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf.

Das Außenwirtschaftsgesetz und seine Verordnungen formulieren daher entsprechende Beschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten. Insbesondere der Export von Waffen und Rüstungsgütern stehen hier im Fokus.

Doch auch jene Unternehmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind, können sehr wohl von der Ausfuhrkontrolle betroffen sein, da die EU-Exportkontrollvorschriften auch Güter erfassen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Somit sind zahlreiche industrielle Produkte, Ersatzteile, Technologien und Software betroffen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass einige Länder ihre Exportkontrolle unabhängig von Standort der Güter definieren (Reexportregelungen). Es gilt daher nicht nur das nationale und EU-Recht zu beachten, sondern zusätzlich auch entsprechende Vorschriften einiger Drittländer.

Da Verstöße gegen die Exportkontrolle empfindliche Strafen, auch im Rahmen der persönlichen Haftung, zur Folge haben können, muss jede Exporttransaktion rechtskonform abgewickelt werden.

Exportkontrolle sollte unternehmerisch ganzheitlich betrachtet werden. Nicht nur der Verkauf/Vertrieb, auch einige andere Fachabteilungen müssen in das Thema eingebunden sein.

Exportkontrolle - Seminar für Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte

590 € MwSt.-frei