Intensivtraining für Datenschutzbeauftragte
Seminar
In Berlin
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Ort
Berlin
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Sie erhalten einen praxisrelevanten Überblick über das Bundesdatenschutzgesetz; es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Sie erfahren, wie die für Sie relevanten Regelungen praktisch anzuwenden sind. Sie werden in die Lage versetzt, den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter gerecht zu werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den Änderungen von 2/09//02/
Grundzüge
Herausarbeiten der für die Praxis relevanten Vorschriften
Erläuterung dieser Vorschriften
Der Datenschutzbeauftragte
Persönliche Voraussetzungen
Seine Stellung im Unternehmen
Sein Selbstverständnis
Die 20 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten - jeweils mit Hinweisen zur rationellen Erfüllung
Prüfung des Verfahrens beim Erheben (§ 4 Abs. 2 und 3) und der Zweckbindung beim Erheben (§ 28 Abs. 1)
Prüfung der Zulässigkeit des Erhebens, Verarbeitens und Nutzens von Daten (§ 4 Abs. 1, insb. i. V m. § 28)
Sonderregelung Beschäftigtendatenschutz
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Werbung
Prüfung von Scoring-Systemen (§ 6a, 28b)
Durchführung von Vorabkontrollen (§ 4d Abs. 5)
Prüfung, ob Benachrichtigungspflichten bestehen (§ 33)
Bearbeiten von Auskunftsersuchen (§ 34)
Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5)
Schulung der Mitarbeiter in Datenschutzfragen (§ 4g Abs.1 Satz 5 Nr. 1)
Informationspflichten bei Datenschutzpannen (§ 42a)
Datenverarbeitung im Auftrag
Abgrenzung zur Funktionsübertragung (§ 28)
Vertragliche Anforderungen
Vereinbarung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
Besonderheiten aufgrund der Änderungen des BDSG im September 2/09/br / Sonderfälle Outsourcing und „Cloud Computing“
Prüfung der technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen im eigenen Unternehmen und bei Datenverarbeitung im Auftrag (§ 9 und Anlage zu § 9)
Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der DV-Programme (§ 4g Abs. 1 Satz 5 Nr. 1)
Führen von Übersichten (§ 4g Abs. 2 Satz 1)
„Verfügbarmachung“ des externen Verfahrensverzeichnisses für jedermann (§ 4g Abs. 2 Satz 2)
Prüfung der Videoüberwachungsanlagen (§ 6b)
Prüfung der Nutzung automatisierter Abrufverfahren (§/10/
Mobile Speicher- und Verarbeitungsmedien (§ 6c)
Grenzüberschreitender Datenverkehr mit Drittstaaten (§§ 4b/4c)
Direkt zum Seminaranbieter
Intensivtraining für Datenschutzbeauftragte