Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat - Teil I
Seminar
In Frankfurt Am Main, Berlin und Bremen
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Ein Betriebsrat bzw. Personalrat tut gut daran, die Kolleginnen und Kollegen umfassend zu informieren. Nicht nur, dass es seine gesetzliche Pflicht ist, Tätigkeitsberichte abzugeben, die Arbeitnehmervertretung sollte auch ein eigenes Interesse daran haben, ihre Arbeit und ihre Erfolge, aber auch die Probleme, mit denen sie zu kämpfen hat, deutlich zu machen. Sie sollte dafür sorgen,.. Gerichtet an: Dieses Seminar richtet sich besonders an Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertretungen, Mitglieder im Betriebsausschuss und in Ausschüssen für Öffentlichkeitsarbeit.
Standorte und Zeitplan
Lage
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Meinungen
Inhalte
Eine gute und umfassende Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb ist eine wichtige Voraussetzung und ein unverzichtbares Instrument, um die Arbeit des Gremiums wirkungsvoll umzusetzen.
Seminarinhalte
Rechtliche Vorschriften für die Öffentlichkeitsarbeit
Betriebs-, Abteilungs- und Personalversammlungen Sprechstunden Informationspflichten Unzulässige und zulässige Themen für die Öffentlichkeitsarbeit Grenzen und Vorschriften, die beachtet werden müssen Geheimhaltungspflichten Erforderliche Kosten und Mittel
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
Betriebsversammlung Schwarzes Brett, Aushänge und Plakate Handzettel und Flugblätter Betriebsratszeitung, Regelmäßige Infoblätter Intranet-Auftritt
Sinnvolle Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige Informationen Interna des Betriebsrats und Personalrats Informationen aus besonderem Anlass Beschlüsse oder Erfolge?
Kommunikation
Wie erreiche ich meine Adressaten? Regeln und Tipps zur guten Kommunikation
Gute Texte
Aufbau und Struktur Argumentation und Spannungsbogen Formulierungen Beispiele, Bilder und Analogien Die vier Verständlichmacher
Darstellung
Aufbau Bilder, Grafiken und Diagramme Gelungenes Layout "Corporate Design" für die Arbeitnehmervertretung
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Möglichkeiten eine Arbeitnehmervertretung hat, um ihre Arbeit und Erfolge in der betrieblichen Öffentlichkeit richtig und wirkungsvoll darzustellen. Sie kennen die Pflichten der Arbeitnehmervertretung im Hinblick auf die Information der Belegschaft, wissen, welche Grenzen Sie beachten müssen und welche Mittel Sie für eine gute Öffentlichkeitsarbeit einsetzen können. Ein besonderer Schwerpunkt wird im Seminar darauf gelegt, gute und informative Informationsmaterialien zu erstellen.
Beachten Sie bitte auch den
zweiten Teil
der Seminarreihe und das Seminar
"Der überzeugende Auftritt"
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Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar richtet sich besonders an Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertretungen, Mitglieder im Betriebsausschuss und in Ausschüssen für Öffentlichkeitsarbeit.
Die Kommunikation mit der Belegschaft und das Erstellen von Informationsmaterial sind wichtige Aufgaben des Betriebsrats bzw. Personalrats. Daher sind die Kenntnisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des Personalrats gem. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat - Teil I