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Schutz vertraulicher Informationen im Patentverletzungsverfahren - unter besonderer Berücksichtigung von SEPs
Seminar
In München ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Dauer
1 Tag
Es kann in Patentverletzungsverfahren entscheidungserheblich darauf ankommen, ob das Lizenzangebot des klagenden Inhabers eines standard-essentiellen Patents die FRAND-Bedingungen erfüllt. Dann muss er, um die FRAND-Gemäßheit darzutun und zu beweisen, in der Regel vertrauliche Informationen in den Prozess einführen (Beibringungsgrundsatz). Dies ist aber nicht ohne Risiko. Der Kläger hat es dann nicht mehr in der Hand, deren Vertraulichkeit zu schützen und zu kontrollieren, wer (wann) welche Information erhält.
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Daher wird er sich überlegen, ob er diese Informationen freiwillig (ggf. nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung) oder (erst) auf gerichtliche Anordnung in das Verfahren einbringen möchte.
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Selbst wenn Kläger und Beklagter eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen haben, können weitere Maßnahmen erforderlich werden, um die Vertraulichkeit der bereits ins Verfahren eingeführten Informationen zu schützen. Zum einen hat das gerichtliche Verfahren dem Öffentlichkeitsgrundsatz gebührend Rechnung zu tragen. Zum anderen können Dritte, die nicht durch die Vereinbarung gebunden sind, an diesem Verfahren (zB durch Streitverkündungen) beteiligt sein/werden. Insofern bestehen häufig zwischen allen Prozessbeteiligten widerstreitende Interessen.
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In der gerichtlichen Praxis haben sich verschiedene Möglichkeiten etabliert, um die jeweiligen Interessen in einem geeigneten, erforderlichen, aber auch verhältnismäßigen Umfang zu wahren.
Hinweise zu diesem Kurs
- Rechts- + Patentanwälte
- Leiter und Mitarbeiter der Patent- und Rechtsabteilungen
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Inhalte
Schutz vertraulicher Informationen im Patentverletzungsverfahren - unter besonderer Berücksichtigung von SEPs
