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Das Initiativrecht des BR beim Gesundheitsschutz
Seminar
In Würzburg ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
12h
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Dauer
8 Wochen
Der Betriebsrat besitzt umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Regelung des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. So hat er im modernen Arbeitsschutz vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um die Arbeit im Betrieb für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherer und gesünder zu gestalten.
Hinweise zu diesem Kurs
- In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus erfahren Sie alles Wissenswerte über die seit 01.06.2015 geltende neue Betriebssicherheitsverordnung.
- Sie erfahren Ihre Möglichkeiten, für Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz innerhalb des Betriebs tätig werden zu können.
- Sie wissen anschließend, wie Sie mithilfe Ihres Initiativrechts entsprechende Maßnahmen (z.B. Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen) vom Arbeitgeber verlangen können.
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte, Personalräte, Betriebsratsvorsitzende, Personalratsvorsitzende und deren Stellvertretung, JAV, KBR, GBR und die Schwerbehindertenvertretung.
Meinungen
Themen
- Prävention
- Betriebsrat
- Gesundheitsschutz
- Betriebssicherheit
- Arbeits-
- Gesundheitsschutz im Betrieb
- Gesundheitsgefahren
- Betriebsverfassungsgesetz
- Verordnungen
- Mitbestimmung des BR
Dozenten
Rechtsanwalt Matthias Heese
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalte
- Begrifflichkeiten
- Definition Arbeit und Gesundheit
- Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Rechte – Pflichten – Aufgaben
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelungen durch Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkung bei Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Vorschlagsrecht für zusätzliche Maßnahmen
- Die neue Betriebssicherheitsverordnung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Weitere Regelwerke – Spezialgesetze und Verordnungen
- Betriebliche Regelungen
Zusätzliche Informationen
Das Initiativrecht des BR beim Gesundheitsschutz