Social Media und Arbeitsrecht
Seminar
In Dortmund

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Dortmund
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Unterrichtsstunden
6h
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Dauer
1 Tag
Unternehmen erfahren im digitalen Zeitalter eine Revolution der Kommunikationserweiterung. Das Arbeitsrecht ist im Bereich Social Media konstant Veränderungen und Wandlungen unterworfen. Es ist daher unerlässlich, sich über den aktuellen Stand zu informieren. Das Seminar soll u.a. Fallstricke der sozialen Netzwerke aufdecken. Es wird ein Überblick gegeben über Möglichkeiten und Gefahren im Umgang mit sozialen Netzwerken.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die TeilnemerInnen wissen, was sie tun können und was gesetzlich erlaubt ist. Sie kennen ihre rechtlichen Möglichkeiten und wissen, wie sie sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schützen können.
GeschäftsführerInnen, Führungskräfte, Fachkräfte
Selbstverständlich! Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Wunsch-Thema exklusiv für Ihr Unternehmen als Inhouse-Veranstaltung durchzuführen. Teilen Sie uns Ihre Wünsche über unseren Inhouse-Assistenten (https://www.ism-academy.de/nc/inhouse/assistent-fuer-inhouse-anfragen/) mit und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Meinungen
Themen
- Arbeitsrecht
- Social Media
- Online-Recruiting
- Sanktionsmöglichkeiten
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Social Media Guidelines
- Private Nutzung
- Arbeitgeberbewertung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Betriebsvereinbarung
Dozenten

ISM ACADEMY-Trainer
Div. Themengebiete
Inhalte
Online-Recruiting
Pflichten gegenüber Bewerbern
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken
Berufs- und privatorientierte Netzwerke, Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Social Media, Herausgabe von Zugangsdaten, Kontaktdaten und Accounts, Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers, E-Mail-Kontrolle, Einschränkung der Internetnutzung, Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers, Rechtswidrige Überwachung und deren Folgen, Haftung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer, Social Media Guidelines
Arbeitnehmer in Sozialen Netzwerken
Private wie geschäftliche Nutzung von sozialen Netzwerken am Arbeitsplatz, Meinungsäußerungen des Arbeitnehmers im Netz, Arbeitgeberbewertungen im Web, Whistleblowing im Netz, Nutzung von Smartphones und Tablets am Arbeitsplatz
Soziale Netzwerke und das Bundesdatenschutzgesetz
Rechte des Betriebsrats / Betriebsvereinbarung
Zusätzliche Informationen
Social Media und Arbeitsrecht