Videoüberwachung nach EU-DSGVO und neuem BDSG.
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
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Beginn
nach Wahl
TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG zulässig? Was ist
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Bildungsziel: Sie erhalten konkrete Handlungsanweisungen zur Einrichtung, Prüfung und Kontrolle Ihrer Videoüberwachung. Sie erfahren, welche Haftungsrisiken bestehen und wie ihr Eintritt verhindert wird. Es werden Handlungsspielräume aufgrund realer Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung) aufgezeigt und diskutiert.
Beschreibung:
Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Videoüberwachung, Einsatz optischer Systeme
Einsatzbereiche, Anwendungsbereiche (Aufzeichnung, Speicherung, Monitoring)
Widerstreitende Interessen Betroffener (Privatpersonen, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Lieferanten, von Zufallsaufnahmen Betroffene)
Schaffung der Voraussetzungen: Belehrung und Information, Kennzeichnung sowie Dokumentation, Datenschutzfolgenabschätzung
Mitarbeiter: Vereinbarungen und zu treffende Regelungen
Sonderfälle: Außenbereiche (Parkplatz, öffentliche Verkehrsflächen)
Nutzungsfall: Abläufe, Prozesse, Dokumentation, Rechtfertigung
Beanstandungsfälle: Betroffene melden Ansprüche an, Daten gelangen in den Zugriff Unberechtigter
Verträge: Wartung & Support
Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung)
Videoüberwachung nach EU-DSGVO und neuem BDSG.