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Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99-102 BetrVG)

Seminar

In Heidelberg ()

1.295 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    28 Tage

Der Einsatz des richtigen Personals an der richtigen Stelleist für den Erfolg jedes Unternehmens von zentraler Bedeutung. Deshalbzählt man die Personalpolitik zum Kernbereich unternehmerischenHandelns. Dementsprechend vorsichtig – und gelegentlich auchumständlich und lückenhaft – hat der Gesetzgeber die Rechte desBetriebsrats in diesem Bereich ausgestaltet. Für den Betriebsrat ist esdaher nicht immer einfach, die Interessen der Arbeitnehmer beiEinstellung, Ein-und Umgruppierung, Versetzung und Kündigungtatsächlich durchzusetzen.

Hinweise zu diesem Kurs

Betriebsratsmitglied,Betriebsrat

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Themen

  • Betriebsrat
  • Erfolg

Inhalte

Der Einsatz des richtigen Personals an der richtigen Stelle
ist für den Erfolg jedes Unternehmens von zentraler Bedeutung. Deshalb
zählt man die Personalpolitik zum Kernbereich unternehmerischen
Handelns. Dementsprechend vorsichtig – und gelegentlich auch
umständlich und lückenhaft – hat der Gesetzgeber die Rechte des
Betriebsrats in diesem Bereich ausgestaltet. Für den Betriebsrat ist es
daher nicht immer einfach, die Interessen der Arbeitnehmer bei
Einstellung, Ein-und Umgruppierung, Versetzung und Kündigung
tatsächlich durchzusetzen.
Auf den Punkt: Da die personellen
Einzelmaßnahmen jedoch immer sehr weitreichende Folgen für die
betroffenen Arbeitnehmer haben, gehört es zu den Pflichtaufgaben des
Betriebsrats, die wenigen Einflussmöglichkeiten möglichst kompetent zu
nutzen. Das Seminar beleuchtet die Feinheiten, die in den allgemeinen
Einführungsseminaren zum BetrVG nicht berücksichtigt werden können.
Betriebsrat und Einstellung
Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch, Personalfragebogen
Unterrichtungs- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers
Konkurrenz externer und interner Bewerber
Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats

Betriebsrat und Eingruppierung bzw. Umgruppierung

Eingruppierung und betriebliche Entgeltgestaltung
Ersteingruppierung, spätere Umgruppierung
Möglichkeiten bei fehlerhafter oder unterbliebener
Eingruppierung

Die Beteiligung bei Versetzungen

Einvernehmliche Versetzung
Versetzung und Änderungskündigung
Zustimmungsverweigerungsgründe

Rolle des Arbeitsgerichts bei personellen
Einzelmaßnahmen

Die vom Arbeitgeber beantragten Eilmaßnahmen
Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Beteiligung
Kontrolle der Entscheidung des Betriebsrats

Betriebsrat und Kündigung

Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
Das qualifizierte Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer
Einhaltung von Fristen
Bedenken äußern, schweigen oder zustimmen?
Widerspruch und Weiterbeschäftigungsanspruch – Übungen zur
Formulierung einer Widerspruchsbegründung
Massenentlassung und Betriebsänderung

Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99-102 BetrVG)

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