AGG Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Seminar
In Karlsruhe, Frankfurt Am Main, München und an 2 weiteren Standorten
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Niveau
Mittelstufe
-
Ort
-
Unterrichtsstunden
8h
-
Dauer
1 Tag
Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie lernen mit Blick auf Ihr Unternehmen die wichtigsten Diskriminierungstatbestände und deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen auf die Personalarbeit und andere betriebliche Bereiche kennen. Sie erfahren, wie und in welchem Umfang das Gesetz im Unternehmen umzusetzen ist und wie der Diskriminierungsschutz dauerhaft und rechtssicher gehandhabt werden kann. Sie kennen Wege zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur. Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskrafte, Personalverantwortliche, Unetrnehmensjuristen, Betriebsräte sowie Persnalräte
Wichtige Informationen
Dokumente
- AGG in der Praxis.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meinungen
Themen
- AGG
- Gleichbehandlungsgesetz
Dozenten
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
RA Christian Michels
Rechtsanwalt in Mainz
Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhält-nisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendi-gung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.
RA Jean Martin Jünger
Rechtsanwalt in Mannheim
Herr Jean Martin Jünger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mannheim. Er berät in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.
RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte
Inhalte
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) in der Praxis
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
■ Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes
■ Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG
■ Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Diskriminierungsmerkmale und ihre Definition
■ „Rasse“, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexuelle Identität
Formen der Diskriminierung
■ Unmittelbare Benachteiligung
■ Mittelbare Benachteiligung
■ Belästigung, sexuelle Belästigung
■ Anweisung zur Benachteiligung
Zulässige unterschiedliche Behandlung
■ Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
■ Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
■ Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion
■ Positive Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tätigkeit
Besondere öffentlich rechtliche Pflichten im Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten
■ §§ 81 - 84 SGB IX: Von der Stellensuche bis zur Prävention
Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung
■ Beschwerderecht
■ Abhilfeanspruch
■ Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers
■ Maßregelungsverbot
■ Schadensersatz/Schmerzensgeld
■ Entschädigung bei einer Nichteinstellung
■ Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollektivrechtliche Vereinbarungen
■ Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich?
Die neuen gesetzlichen Organisationspflichten des Arbeitgebers
■ Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen
■ Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung
■ Unterbindung der Benachteiligung, z.B. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung
■ Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter
■ Bekanntmachungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten
■ Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle
Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen
■ Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer
■ Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle
■ Das Beschwerdeverfahren
■ Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers
■ Frühzeitige Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren
■ Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsichtiges Beschwerdemanagement
Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG
■ Überwachung der Einhaltung des AGG
■ Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach § 13 AGG
■ Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden
■ Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
■ Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung
■ Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG
■ Unterlassungsanspruch und Informationsrechte
■ Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld
■ Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AGG
■ Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen
Besonders interessante Urteile zum AGG
■ AGG und Kündigung, AGG und Geschlechterquote in Führungspositionen, aktuelle Auswahl
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 15
AGG Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz