AGG Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Seminar

In Karlsruhe, Frankfurt Am Main, München und an 2 weiteren Standorten

390 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie lernen mit Blick auf Ihr Unternehmen die wichtigsten Diskriminierungstatbestände und deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen auf die Personalarbeit und andere betriebliche Bereiche kennen. Sie erfahren, wie und in welchem Umfang das Gesetz im Unternehmen umzusetzen ist und wie der Diskriminierungsschutz dauerhaft und rechtssicher gehandhabt werden kann. Sie kennen Wege zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur. Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskrafte, Personalverantwortliche, Unetrnehmensjuristen, Betriebsräte sowie Persnalräte

Wichtige Informationen

Dokumente

  • AGG in der Praxis.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Cargocity Süd, 60549

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Seewartenstraße 9, 20459

Beginn

auf Anfrage
Karlsruhe (Baden-Württemberg)
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Ettlinger Straße 23, 76137

Beginn

auf Anfrage
Leipzig (Sachsen)
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Gerberstraße 15, 04105

Beginn

auf Anfrage
München (Bayern)
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Arnulfstraße 4, 80335

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

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Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.

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Themen

  • AGG
  • Gleichbehandlungsgesetz

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Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte

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Fachanwälte für Arbeitsrecht

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

RA Christian  Michels

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Rechtsanwalt in Mainz

Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhält-nisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendi-gung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

RA Jean Martin Jünger

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Rechtsanwalt in Mannheim

Herr Jean Martin Jünger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mannheim. Er berät in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.

RA Johannes  Hackl

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Rechtsanwalt in Berlin

Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.

RA Thomas  Klaes

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte

Inhalte

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) in der Praxis

Erfahren Sie das Wichtigste zu:

Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

■ Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes

■ Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG

■ Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Diskriminierungsmerkmale und ihre Definition

■ „Rasse“, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexuelle Identität

Formen der Diskriminierung

■ Unmittelbare Benachteiligung

■ Mittelbare Benachteiligung

■ Belästigung, sexuelle Belästigung

■ Anweisung zur Benachteiligung

Zulässige unterschiedliche Behandlung

■ Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

■ Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

■ Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion

■ Positive Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tätigkeit

Besondere öffentlich rechtliche Pflichten im Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten

■ §§ 81 - 84 SGB IX: Von der Stellensuche bis zur Prävention

Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung

■ Beschwerderecht

■ Abhilfeanspruch

■ Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers

■ Maßregelungsverbot

■ Schadensersatz/Schmerzensgeld

■ Entschädigung bei einer Nichteinstellung

■ Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollektivrechtliche Vereinbarungen

■ Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich?

Die neuen gesetzlichen Organisationspflichten des Arbeitgebers

■ Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen

■ Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung

■ Unterbindung der Benachteiligung, z.B. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung

■ Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter

■ Bekanntmachungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten

■ Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle

Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen

■ Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer

■ Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle

■ Das Beschwerdeverfahren

■ Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers

■ Frühzeitige Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren

■ Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsichtiges Beschwerdemanagement

Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG

■ Überwachung der Einhaltung des AGG

■ Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach § 13 AGG

■ Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden

■ Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen

■ Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung

■ Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG

■ Unterlassungsanspruch und Informationsrechte

■ Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld

■ Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AGG

■ Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen

Besonders interessante Urteile zum AGG

■ AGG und Kündigung, AGG und Geschlechterquote in Führungspositionen, aktuelle Auswahl

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
Maximale Teilnehmerzahl: 15

AGG Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

390 € zzgl. MwSt.