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Behinderung der BR-Arbeit
Seminar
In Würzburg ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Das BetrVG fordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und Arbeitgeber. Die Wirklichkeit sieht häufig anders aus. In vielen Betrieben bestehen Konfrontationen zwischen dem Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar wird anhand von Beispielen und aktueller Rechtsprechung aufgezeigt, wann eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt.
Hinweise zu diesem Kurs
- In diesem Seminar werden Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit vertraut gemacht.
- Sie lernen, richtig einzuschätzen, was alles als strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit gilt.
- Es werden Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt, mit denen der Betriebsrat gegen die Behinderung seiner Arbeit vorgehen kann.
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsräte-/innen und Personalräte-/innen, SBV, JAV, GBR u. KBR.
Meinungen
Themen
- Betriebsrat
- Behinderung BR-Arbeit
- Arbeitsrecht
Dozenten
Rechtsanwalt Matthias Heese
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalte
Das BetrVG fordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und Arbeitgeber. Die Wirklichkeit sieht häufig anders aus. In vielen Betrieben bestehen Konfrontationen zwischen dem Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar wird anhand von Beispielen und aktueller Rechtsprechung aufgezeigt, wann eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt.
Gesetzliche Grundlagen- Gesetzliches Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Gemeinsame Ziele von BR und Arbeitgeber
- Rechte und Pflichten
- Störung/Verhinderung der BR-Tätigkeit – Arbeitgeber lässt BR seine Arbeit nicht ausüben
- Offene und verdeckte Behinderung
- Nichtbeachtung von Mitbestimmungsrechten
- Verspätete oder unterbliebene Information über betriebliche Vorgänge
- Fälle aus der Praxis
- Streitschlichtung innerhalb des Betriebes
- Gerichtliche Verpflichtung zur Unterlassung
- Betriebsratsbehinderung als Ordnungswidrigkeit und Straftat
Zusätzliche Informationen
Behinderung der BR-Arbeit