Die Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes

Seminar

In Hamburg

649 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Hamburg

  • Dauer

    2 Tage

Gerichtet an: Betriebsräte

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
Karte ansehen

Beginn

auf Anfrage

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Inhalte

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, die im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für den Betriebsrat wichtig und erforderlich sind. Die Liste der Entscheidungen wird laufend bis zum Seminartermin aktualisiert.

I. Betriebsverfassungsrecht

  • Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung, §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG - BAG, Beschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09
  • Errichtung eines Konzernbetriebsrates (Spartenkonzernbetriebsrat), § 54 Abs. 1 BetrVG - BAG, Beschluss vom 09.02.2011 – 7 ABR 11/10
  • Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern/innen, §§ 99, 101 BetrVG, - BAG, Beschluss vom 09.03.2011 – 7 ABR 137/09
  • Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrates im Zustimmungsersetzungsverfahren, § 99 BetrVG, BAG, Beschluss vom 09.03.2011 – 7 ABR 127/09
  • Gleichbehandlung bei Sozialplanabfindung, §§ 112, 75 BetrVG, BAG, Beschluss vom 01.02.2011 – 1 AZR 417/09

II. Individuelles Arbeitsrecht

  • Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung, § 611a BGB; §§ 3, 33 AGG, BAG, Urteil vom 27.01.2011 – 8 AZR 483/09
  • Zugang der Kündigung – Ehegatte als Empfangsbote, §§ 130 Abs. 1, 133, 157, 164 Abs. 3 BGB, BAG, Urteil vom 09.06.2011
  • Begriff der „Zuvor-Beschäftigung“ bei sachgrundloser Befristung, § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG, BAG, Urteil vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09
  • Vergütungspflicht für Beifahrerzeiten, §§ 307, 611 BGB; § 21 a Abs. 3 ArbZG,
    BAG, Urteil vom 20.04.2011 – 5 AZR 200/10

Die Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes

649 € zzgl. MwSt.