BR, GBR, KBR - wer ist zuständig?
Seminar
In Hamburg
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Ort
Hamburg
-
Dauer
28 Tage
-
Beginn
nach Wahl
Je größer Unternehmen oder Konzerne sind, desto vielfältiger sind die Aufgaben, die Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat unter sich aufteilen müssen. Häufig ist dabei aufgrund komplexer betrieblicher und überbetrieblicher Zusammenhänge nicht einfach zu erkennen, welches der Gremien für die Regelung der jeweiligen Angelegenheit zuständig ist. Nur wenn hier eine präzise Zuordnung erfolgt, ist sichergestellt, dass die Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber rechtssicher und nachhaltig wahrgenommen werden kann - unter Umständen sogar für Betriebe ohne Betriebsrat.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Gesamtbetriebsrat,Betriebsratsmitglied,Betriebsrat
Meinungen
Themen
- Betriebsrat
- Mitbestimmung
- GbR
Inhalte
Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Voraussetzungen für die Bildung von GBR und KBR
- Mitgliedschaft und Zusammensetzung - Vertretung örtlicherBetriebsräte
- Sitzung, Beschlussfassung, Stimmgewichtung
Grundlagen der Zuständigkeitsregelungen
- Gleichberechtigtes Nebeneinander von BR, GBR und KBR
- Prinzip des »entweder - oder«
- Delegationsmöglichkeiten von »unten nach oben«
Zuständigkeiten von BR, GBR und KBR
- Zuständigkeit kraft Gesetzes
- Zuständigkeit durch Beauftragung - sinnvoll oder Flucht vorVerantwortung?
- Zuständigkeiten von GBR und KBR für betriebsratslose Betriebe
- Beispiele zur Zuständigkeitsabgrenzung - insbesondere beiUmstrukturierungen- und Interessenausgleich-/Sozialplanverhandlungen
Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit
- Folgen falscher Zuständigkeitsentscheidungen
- Folgen bei Kompetenzüberschreitung von GBR und KBR zu Lasten desBetriebsrats
- Feststellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Taktische Erwägungen bei Zuständigkeitsstreit zwischen den Gremien
Praktische Handlungshilfen
- Wer informiert wen?
- Effektive Berücksichtigung der Interessen verschiedener Betriebe
- Entscheidungsfindung in GBR und KBR
BR, GBR, KBR - wer ist zuständig?